Berlin: Debatte der Spitzenkandidaten
Vergesellschaftung von Wohnungen, Randbebauung des Tempelhofer Feldes und landeseigene Wohnungsunternehmen waren Themen der Debatte von Spitzenkandidierenden.
Vergesellschaftung von Wohnungen, Randbebauung des Tempelhofer Feldes und landeseigene Wohnungsunternehmen waren Themen der Debatte von Spitzenkandidierenden.
Berlin verzeichnet einen dramatischen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der sich bis weit in die mittleren Einkommensgruppen hinein bemerkbar macht. Wer eine Wohnung hat, verlässt sie nicht, auch wenn sie zu groß oder zu klein geworden ist.
Die Initiative StadtNeudenken lud zur Paneldiskussion „Stadt, Boden, Zukunft – Liegenschaftspolitik zur Wahl“ ein.
Berliner Wohnungsgenossenschaften stellen in dieser Broschüre ihre Neubauprojekte der Jahre 2020 bis 2025 vor. Die Beispiele zeigen die beeindruckende Bandbreite genossenschaftlichen Bauens:
Ein Stadtführer zu Berliner und Potsdamer Genossenschaftshäusern - mit Karte, Geschichten und Touren für eine neue Perspektive auf die Stadt. Jede 10. Wohnung in Berlin und sogar jede 5. in Potsdam gehört zu einer Wohnungsgenossenschaft.
Der Eins von Vielen e.V. zieht seinen prämierten Entwurf für ein geplantes Neubauprojekt auf einem landeseigenen Grundstück in Berlin-Schöneweide zurück.
Ich möchte gerne gemeinsam mit einer oder zwei weiteren Parteien ein Haus in Zehlendorf, Steglitz oder Lichterfelde kaufen und dort zusammen wohnen. Jeder hat seine eigene Wohneinheit und wir teilen uns Gemeinschaftsräume und den Garten.
Wie wir im Alter wohnen wollen, ist eine der großen Zukunftsfragen. In diesem Interview gibt Ulrike Einblicke in über 40 Jahre Leben im Pantherhaus in Hamburg-St. Pauli, einem der bekanntesten Wohnprojekte für Jung und Alt.
Genossenschaftswohnungen sind heute beliebter denn je. Die Mieten sind vergleichsweise günstig, die Häuser meist gut in Schuss und es drohen keine Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Zudem gibt es Mitbestimmungsrechte für alle.
Das Vergesellschaftungsgesetz liegt seit September 2025 auf dem Tisch.
Aber was steht eigentlich drin?
§§ 1–9 des Vergesellschaftungsgesetzes: