CoHousing|Berlin für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen

Wohnungsbau nach Erbbaurecht kommt in Berlin nicht in Schwung

Bebauung landeseigener Flächen

Im Jahr 2012 hat das Land Berlin beschlossen, landeseigene Grundstücke nicht mehr zu verkaufen. Investoren können sie aber im Erbbaurecht bebauen. Wegen hoher bürokratischer Hürden passiert jedoch vergleichsweise wenig.

  • Seit 2021 nur 60 Wohnungen nach Erbbaurecht auf Berlin-eigenen Flächen gebaut
  • In Hamburg mehr als sechs Mal soviele
  • Kritik an komplizierten Verfahren bei Förderanträgen

Von Jana Göbel und Ute Barthel für rbb24 Recherche

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